HÄUFIGE FRAGE

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Mietminderung verlangen?

Frankfurter Wasserschadenhilfe
Antwort der Redaktion

Eine Mietminderung können Sie verlangen, wenn der Mietgegenstand durch Mängel erheblich beeinträchtigt ist, wie etwa bei einem Wasserschaden im Keller. Voraussetzung ist, dass der Vermieter unverzüglich über den Mangel informiert wird und dieser nicht durch den Mieter selbst verursacht wurde. Dokumentieren Sie den Schaden und die Beeinträchtigung umfassend. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

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