HÄUFIGE FRAGE

Wer zahlt die Renovierung nach einem Rohrbruch oder Wasserschaden?

Frankfurter Wasserschadenhilfe
Antwort der Redaktion

Die Renovierung nach einem Rohrbruch oder Wasserschaden wird in der Regel von der Gebäudeversicherung übernommen, wenn die Bausubstanz betroffen ist. Die Hausratversicherung deckt die Kosten für die Renovierung oder den Ersatz von beschädigten Möbeln und persönlichen Gegenständen. Wenn der Schaden durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde, kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Renovierungskosten auf. Es ist wichtig, den Schaden schnell zu melden und umfassend zu dokumentieren, um eine reibungslose Abwicklung mit der Versicherung zu gewährleisten.

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