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Wann zahlt bei einem Wasserschaden die Gebäudeversicherung und wann die Hausratversicherung? (Frankfurt am Main)

Die Gebäudeversicherung zahlt bei einem Wasserschaden, wenn die Bausubstanz, feste Einbauten oder technische Anlagen des Gebäudes betroffen sind, beispielsweise durch Leitungswasser oder Rohrbrüche. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an beweglichem Inventar, wie Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände. Wichtig ist, den Schaden unverzüglich zu melden und die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen. Eine klare Dokumentation des Schadens hilft, die Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung geltend zu machen.