HÄUFIGE FRAGE

Wer ersetzt die Folgeschäden eines Wasserschadens?

Frankfurter Wasserschadenhilfe
Antwort der Redaktion

Die Folgeschäden eines Wasserschadens werden in der Regel von der Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn die Bausubstanz und feste Einbauten betroffen sind. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für beschädigte Möbel und persönliche Gegenstände. Wenn der Wasserschaden durch das Verschulden eines Dritten entstanden ist, kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Folgeschäden auf. Es ist wichtig, den Schaden umfassend zu dokumentieren und umgehend der zuständigen Versicherung zu melden, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.

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