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Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Wasserschaden? (Frankfurt am Main)

Eine Mietminderung können Sie verlangen, wenn Ihre Wohnung oder Ihr Mietobjekt durch Mängel erheblich beeinträchtigt ist, beispielsweise bei einem Wasserschaden oder Schimmelbefall. Voraussetzung ist, dass Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich über den Mangel informieren und dieser nicht durch Ihr eigenes Verschulden entstanden ist. Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich und prüfen Sie die Höhe der Mietminderung anhand der Beeinträchtigung. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen.