HÄUFIGE FRAGE

Ist eine Mietminderung denkbar, wenn der Keller unter Wasser steht?

Frankfurter Wasserschadenhilfe
Antwort der Redaktion

Ja, eine Mietminderung ist möglich, wenn der Keller unter Wasser steht, da dies die Nutzung der Mietsache erheblich beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schadens und der Nutzungsbeeinträchtigung ab. Es ist wichtig, den Vermieter sofort über den Wasserschaden zu informieren und die Ursache schnellstmöglich beheben zu lassen. Dokumentieren Sie den Schaden und konsultieren Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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