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Wer trägt die Kosten für den Notdienst? (Frankfurt am Main)

Die Kosten für den Notdienst trägt in der Regel der Eigentümer des betroffenen Gebäudes, es sei denn, der Notfall wurde durch das Verschulden eines Dritten verursacht, dann kann dessen Haftpflichtversicherung einspringen. Bei Mietobjekten kann der Vermieter für die Kosten aufkommen, wenn der Notfall auf Wartungsmängel zurückzuführen ist. In vielen Fällen können die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung die Kosten übernehmen, wenn der Notdienst zur Schadensbegrenzung notwendig ist. Es ist ratsam, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen und den Schaden umgehend zu melden.