HÄUFIGE FRAGE

Wer zahlt die Stromkosten der Trocknung?

Frankfurter Wasserschadenhilfe
Antwort der Redaktion

Die Stromkosten der Trocknung nach einem Wasserschaden übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung, sofern der Schaden versichert ist und die Trocknung zur Schadensbehebung notwendig ist. Diese Kosten können oft als Teil der gesamten Schadensregulierung geltend gemacht werden. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise über die Stromkosten zu sammeln und bei der Schadensmeldung einzureichen. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.

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